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Wichtige Information zu rechtlichen Änderung ab 01.07.2022

Der Küchenring Blog Banner Neue Pflichten aus dem Verpackungsgesetz

Neue Pflichten aus dem Verpackungsgesetz

Die Novelle des im letzten Jahr in Kraft getretenen Verpackungsgesetzes löst ab dem 01. Juli 2022 eine Reihe von Pflichten aus. Unternehmen sollten nunmehr reagieren.

Bereits seit einigen Jahren ist das Verpackungsgesetz in Kraft. Kurz gesagt, sollen Hersteller bzw. Vertreiber als Verantwortliche für die Finanzierung des Dualen Systems garantieren. Hierzu wurde das öffentliche Register LUCID der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister geschaffen, mithilfe dessen alle registrierten und an einem dualen System beteiligten In-Verkehr-Bringer öffentlich einsehbar wurden. Damit soll verhindert werden, dass sich Hersteller von Verpackungen ihren Pflichten zur Entrichtung von Entgelten für die Entsorgung ihrer in Verkehr gebrachten Verpackungen entziehen.

Die Registrierungs- und Systembeteiligungspflicht galt bis zur Novelle des Verpackungsgesetzes zunächst nur für sogenannte Verkaufsverpackungen. Damit sind alle Verpackungsarten gemeint, die der Abgabe an den Verbraucher dienen und im normalen Hausmüll entsorgt werden können. Zudem waren bislang auch Serviceverpackungen von dieser Registrierungs- und Lizensierungspflicht erfasst. Bei der Abgabe von Transportverpackungen galten bislang andere Regeln: So  musste der Hersteller zwar gewährleisten, dass Transportverpackungen entsorgt und recycelt werden, dies konnte jedoch außerhalb des dualen Systems in Form individueller Rücknahmekonzepte bzw. sogenannten Branchenlösungen erfolgen.

Eine Registrierung im LUCID-Register war bislang nicht notwendig. Dies ändert sich jedoch zum 01. Juli 2022 – denn ab dem nächsten Monat müssen auch Service- und Transportverpackungen in dem LUCID-Register registriert werden. Damit unterliegen fast alle Verpackungsarten unabhängig von ihrer Verwendungsart einer Registrierungs-Pflicht.

Sie sollten die Registrierungsnummer bei Ihren Lieferanten erfragen und eine entsprechende Liste anlegen. Sollten Sie eigene Service- bzw. Transportverpackungen in den Verkehr bringen, müssen Sie sich bei der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister registrieren. Sind Sie unsicher, ob Sie dieser Registrierungspflicht unterliegen, dann können Sie dies ganz einfach auf der Homepage der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister herausfinden.

Alle Informationen als Kurzfilm BVT-Checkliste „VERPACKUNGSGESETZ – DAS MUSS ICH TUN“

Der Küchenring Blog Banner Transparenzregister – Wichtige Änderungen zum 01.07.2022

Transparenzregister – Wichtige Änderung zum 01.07.2022

Für alle Gesellschafter der Der Küchenring GmbH & Co. KG gelten nach § 20 des Gesetzes über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz – GwG) strenge Transparenzpflichten, soweit es sich bei den Gesellschaftern um juristische Personen des Privatrechts (Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Genossenschaften, Vereine) oder eingetragene Personengesellschaften (offene Handelsgesellschaften, Kommanditgesellschaften, Partnerschaftsgesellschaften) – Vereinigungen – handelt.

Diese Vereinigungen müssen nach § 20 Abs. 1 GwG Angaben zu ihrem/ihren wirtschaftlich Berechtigten einholen, aufbewahren, auf aktuellem Stand halten und der registerführenden Stelle unverzüglich zur Eintragung in das Transparenzregister mitteilen. Jeder Verstoß gegen diese Transparenzpflichten stellt nach § 56 Abs. 1 Nr. 55 ff GwG eine Ordnungswidrigkeit dar, die bei vorsätzlicher Begehung mit einer Geldbuße bis zu € 150.000,00, im Übrigen mit einer Geldbuße bis zu € 100.000,00 geahndet werden kann. Entsprechendes gilt für die wirtschaftlich Berechtigten von Vereinigungen, die ihre Mitwirkung verweigern, es insbesondere unterlassen, die gebotenen Angaben gegenüber ihrer Vereinigung zu machen. Wirtschaftlich Berechtigte sind Personen, die wesentlichen Einfluss auf eine Gesellschaft haben. Nach der gesetzlichen Definition ist dies regelmäßig der Fall, wenn die Person 25% der Kapitalanteile oder Stimmrechte einer Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar kontrolliert. Die Betrachtung ist über mehrere Beteiligungsstufen durchzuführen.

Die Mitteilungspflicht bezieht sich auf Vor- und Nachname, Geburtsdatum und Wohnort und Staatsangehörigkeit des wirtschaftlich Berechtigten. Zudem sind Art und Umfang des wirtschaftlichen Interesses anzugeben. Die Mitteilung an das Transparenzregister hat unverzüglich zu erfolgen. Inhaltlich bezieht sich die Mitteilungspflicht nicht nur auf die erstmalige Informationsweiterleitung, sondern auch auf zwischenzeitliche Aktualisierungen auch insoweit ist ebenfalls unverzüglich zu handeln.

Formal ist die Mitteilung an das Transparenzregister auf elektronischem Weg über die Website www.transparenzregister.de einzureichen. Erforderlich ist zunächst eine Basis-Registrierung. Im Anschluss daran ist dann die sog. erweiterte Registrierung vorzunehmen. Dadurch wird die Identifizierung des Transparenzpflichtigen gewährleistet. Sobald die transparenzpflichtigen Rechtseinheiten angelegt sind, können im Anschluss daran die Angaben zu den wirtschaftlich Berechtigten mit Hilfe entsprechender Online-Formulare übermittelt und zugeordnet werden. Keine Transparenzpflichten bestehen lediglich für natürliche Personen oder Personengesellschaften, die, wie z.B. BGB-Gesellschaften, in keinen Registern eingetragen sind.

Die Küchenring Beteiligungsgesellschaften, die die von Ihnen geleisteten Einlagen treuhänderisch für Sie halten, sind sog. Verpflichtete nach § 2 Abs. 1 Nr. 13 GwG. Als Verpflichtete treffen die Küchenring Beteiligungsgesellschaften zahlreiche Sorgfaltspflichten nach dem Geldwäschegesetz. Hierzu gehört insbesondere die Pflicht zur Identifizierung des Vertragspartners. Die Küchenring Beteiligungsgesellschaften können diese Pflicht nur erfüllen, wenn die Gesellschafter mitwirken, indem die vorerwähnten Transparenzpflichten beachtet und die entsprechenden Mitteilungen an das Transparenzregister gemacht werden. Nicht nur aus diesem Grunde, sondern um Sie vor empfindlichen Bußgeldern zu bewahren, fordern wir Sie hiermit dringend auf, Ihre Transparenzpflichten umgehend und unverzüglich gegenüber dem Transparenzregister zu erfüllen.

Bildnachweis: Der Küchenring